28. April – 4. Mai 2024: FULL HOUSE – der besondere Workshop auf Mallorca


 
AUSGEBUCHT!
 
Ich bin bekanntermaßen ein großer Musikliebhaber und habe demzufolge in den letzten Jahren immer mal wieder in die verschiedenen Staffeln von „Sing meinen Song“ reingeschaltet – für mich eines der besten TV-Formate überhaupt. Ich mag vor allem das Relaxte und Unangestrengte bei diesem Zusammentreffen von völlig unterschiedlichen Musikern, zumal sogar genreübergreifend. Und trotzdem (oder eben gerade deswegen) sprudelt es in den Tagen und Wochen, in denen sie dort unter einem Dach leben, nur so vor Kreativität und gegenseitiger Inspiration. Vor einigen Wochen – irgendwann während unserer Auszeit – musste ich wieder daran denken und ich fragte die beste Ehefrau von allen: „warum machen wir das nicht auch mal?“ – und kurz darauf ist die Idee zu „FULL HOUSE“ entstanden; dem etwas anderen Workshop.
 
Annette und ich laden 2 Fotografen und 3 Fotografinnen (oder umgekehrt) in unsere Lieblings-Finca auf Mallorca (in der Nähe von Cala d’Or) ein, um uns eine Woche lang über die Fotografie im Allgemeinen und Eure Fotografie im Speziellen auszutauschen. Ihr habt Kamera und Objektiv dabei, aber das Wichtigste sind Eure BILDER – gedruckt und ggf. auf dem Laptop! Jeder Teilnehmer steht einen Tag lang im Fokus – er präsentiert sich und seine Arbeit, stellt Fragen, bekommt Anregungen. Von mir und den anderen Teilnehmern! All das geht über ein konventionelles Portfolio Coaching weit hinaus und natürlich werden wir auch fotografieren, allerdings keine Models!
 
Aufgrund der individuellen Betreuung über den langen Zeitraum von einer Woche kann ich sehr intensiv auf jeden einzelnen Teilnehmer eingehen und seinen ganz persönlichen Leistungsstand – aber auch seine individuellen Ambitionen – berücksichtigen. Im Prinzip ist diese Woche auf Mallorca eine besonders intensive und besonders lange Form meines Einzelcoachings, das ich ansonsten nur für jeweils einen Tag anbiete.
 
Ich bringe mein komplettes Know-How aus der Realisierung von 7 Bildbänden, diversen Artbooks und Magazinen ein – dies beinhaltet u.a. die Themen Bildauswahl, Bildzusammenstellung und Layout. Aber selbstverständlich bin ich die komplette Woche auch der Ansprechpartner für fotografische Problemstellungen, aber worum es vor allem geht in dieser einen Woche auf Mallorca, sind die Themen Inspiration und Motivation! Und da das leibliche Wohl ganz wichtig ist, um motiviert zu sein und sich inspirieren zu lassen, wird die beste Ehefrau von allen für uns kochen und backen!
 
Aber auch die Location spielt eine nicht ganz unwichtige Rolle. Der ein oder andere wird die Finca bereits aus der Vergangenheit kennen – es ist definitiv eine der schönsten auf Mallorca! Jeder Teilnehmer hat ein Doppelzimmer zur Einzelnutzung mit eigenem Bad (teilweise en suite). Es gibt eine Tischtennis-Platte und einen großzügigen Pool, in dem wir uns erfrischen können und das Grundstück (mit OIivenbäumen etc.) ist riesig. Direkte Nachbarn haben wir nicht, so dass wir abends auch mal die Musik lauter machen können …^^
 
Der Workshop findet statt vom 28. April bis 4. Mai 2024 und kostet 1.950 Euro pro Person inkl. 6 Übernachtungen in der Villa und Transfer vom/zum Flughafen (Annette und ich holen Euch am Sonntag am Flughafen ab und bringen Euch am Samstag auch wieder dort hin). In der Finca lassen wir noch mal den Hut für die Einkäufe im örtlichen Supermarkt rumgehen (100 Euro pro Person für die ganze Woche).
 
Bei Interesse schreibt mir eine Mail an info@ajorns.com. Ich werde nach Möglichkeit jeden Interessenten berücksichtigen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Zusammenstellung der Teilnehmer „Full House“-mäßig passt … :)
 
 
 
WORKSHOP-TEILNAHMEBEDINGUNGEN 
 
§ 1 Geltungsbereich
1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops und Events von Andreas Jorns und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Andreas Jorns (nachfolgend „AJ“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.
2. Teilnehmer in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen mit AJ am Set aufhält.
 
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
2. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
3. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden.
4. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von AJ oder seinen Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.
 
§ 3 Anmeldung / Absage
1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an workshops@ajorns.com zu erfolgen.
2. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer – egal aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. AJ wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen („no-show“) des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.
 
§ 4 Nutzungsrechte
1. Die Models erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.
2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass nichtakkreditierte Personen generell nicht mit abgelichtet werden.
 
§ 5 Haftung
1. AJ übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet AJ nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von AJ oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
3. AJ haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet AJ für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit AJ oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. AJ haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines AJ zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht. 4. AJ übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.
5. AJ haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
 
§ 6 Verwarnung / Ausschluss
1. Den Weisungen von AJ und seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Workshopregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. AJ behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
 
§ 7 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von AJ oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.
 
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von AJ ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.
3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Haan/Rhld.