
Zugegebenermaßen ein etwas sperriger Name für einen Workshop, aber ich denke, dass es einer der interessantesten und wichtigsten in meinem Angebot werden wird. Seit Jahren weise ich in meinen Vorträgen und andernorts darauf hin, dass ich das Thema Bildauswahl und -sequenzierung für mindestens genau so wichtig erachte wie das Fotografieren selbst. Und dass ich hier einen großen Nachholbedarf im Amateurbereich sehe, wo diese Themen maximal als „notwendiges Übel“ erachtet werden. Nicht umsonst habe ich bei meinem „shoot your own mag“ – Workshop diesem Themenkreis einen breiten Raum gegeben, aber nicht jeder ist in der Lage, einen einwöchigen Workshop zu buchen – sei es aus zeitlichen oder finanziellen Gründen. Hinzu kommt, dass viele bereits über einschlägiges Bildmaterial verfügen, aber eben nicht so recht wissen, was sie damit anstellen sollen.
Mit meinem neuen Workshop will ich genau da ansetzen. Ein ganzes Wochenende geht es mit vier Teilnehmern um nichts anderes als um Bildauswahl, Bildsequenzierung und nicht zuletzt das Layout! Am Ende steht die Produktion eines eigenen Magazins, das im Anschluss bei blurb gedruckt werden kann. Stellvertretend für etwaige andere Pläne, wie zum Beispiel einen eigenen Bildband oder eine Ausstellung.
Der Arbeitstitel des Workshops lautete „Der große Tisch“, denn an eben so einen werden wir uns in gemütlicher Atmosphäre treffen und zwei Tage miteinander verbringen. Mit ganz viel Kaffee, Selbstgebackenem von der besten Ehefrau von Allen und Samstag Abend lassen wir alle gemeinsam bei einem Bier o.ä. den Tag Revue passieren. Auf diesem Tisch präsentieren alle Teilnehmer ihre Bilder – und zwar in gedruckter Form. Und aus einem großen Haufen Bilder lassen wir in gemeinsamer Arbeit etwas entstehen, das es Wert ist, in Magazin- oder Buchform für die Nachwelt erhalten zu bleiben.
4 Teilnehmer, 2 Tage, 750,00 Euro inkl. Kaffee und Kuchen.
Für eine Anmeldung schreibt mir bitte eine Mail mit Euren Kontaktdaten an workshops@ajorns.com. Es gelten meine Workshop-Bedingungen (siehe unten).
WORKSHOP-TEILNAHMEBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops und Events von Andreas Jorns und sind als solches unmittelbarer Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Andreas Jorns (nachfolgend „AJ“ genannt) und den einzelnen Teilnehmern.
§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die am Tag der Veranstaltung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
2. Unterkunft sowie An- und Abreise erfolgen – soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist – auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.
3. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen von AJ oder seinen Erfüllungsgehilfen unbedingte Folge zu leisten.
§ 3 Anmeldung / Absage
1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich per Mail an workshops@ajorns.com zu erfolgen.
2. Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer – egal aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. AJ wird sich allerdings bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden. Bei Nichterscheinen („no-show“) des Teilnehmers entfällt jeglicher Erstattungsanspruch.
§ 4 Nutzungsrechte
1. Das Model räumt dem Fotografen unwiderruflich das nicht-kommerzielle Nutzungsrecht an den während der o.g. Veranstaltung angefertigten Fotoaufnahmen ein. Dieses Nutzungsrecht schließt die Veröffentlichung im Internet (z.B. auf der eigenen Homepage) für die Eigenwerbung des Fotografen ein.
2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, ein Verkauf der Bilder sowie eine Verwendung der Bilder in Ausstellungen und Fotowettbewerben bedürfen im Einzelfall einer separaten schriftlichen Vereinbarung zwischen Fotograf und Model.
3. Die Models erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotograf auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.
§ 5 Haftung
1. AJ übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.
2. Für Sachschäden haftet AJ nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von AJ oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.
3. AJ haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer Teilnehmer entstehen. Im Übrigen haftet AJ für durch einzelne Teilnehmer verursachte Schäden nur, soweit AJ oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt. AJ haftet insbesondere nicht als bloßer Zustandsstörer, Zweckveranlasser oder aus dem Haftungsgedanken der Verantwortlichkeit für Räume. Da die Veranstaltungen darauf ausgelegt sind, mit einer unbestimmten Vielzahl wechselnder Teilnehmer zusammenzuarbeiten, kommt auch die Annahme eines AJ zur Last fallenden Auswahlverschuldens regelmäßig nicht in Betracht.
4. AJ übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen Teilnehmer und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.
5. AJ haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne Teilnehmer bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweit geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
§ 6 Verwarnung / Ausschluss
1. Den Weisungen von AJ und seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer gegen Workshopregeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. AJ behält sich vor, Teilnehmer bei fortgesetztem oder besonders gröblichem Verstoß ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.
3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.
§ 7 Ausfall der Veranstaltung
Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit von AJ oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die Teilnehmer die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit einem Organ von AJ ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.
2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.
3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Haan/Rhld.